Neues Urheberrecht

Digital Recording
tonsel
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Neues Urheberrecht

Beitrag von tonsel »

Nach Inkraftreten des neuen Urheberrechts

http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl103s1774.pdf
http://www.bundesgesetzblatt.de

am 13. September stellt sich nun die Frage, ob das Linux@DBox2-Projekt und insbesondere das Streamen von Premiere noch rechtens ist. Interessant in diesem Zusammenhang ist Paragraf 95a.

Als juristischer Laie interpretiere ich diesen wie folgt:

zu 95- Abs. 2
- Satz 1: die Premiere-Verschlüsselung ist "eine Technologie ... die im normalen Betrieb dazu bestimmt ist, geschützte Werke ... betreffende Handlungen (=Streamen) ... zu verhindern ..."
- Diese Technologie ist gemäß Satz 2 per Definition wirksam, weil sie Verschlüsselung einsetzt.

zu 95a - Abs. 1
- Die Premiere-Verschlüsselung ist eine " wirksame technische Maßnahme" (s.o.)
- Diese Maßnahme wir durch aktivieren des Debug-Mode + einspielen der Linux-Software umgangen
- Die Nutzung "Streamen" ist von Premiere nicht gewünscht

Daraus schließe ich, dass Premiere-Streamen jetzt nicht mehr erlaubt ist. Zum Glück ist das nach Paragraf 108b Abs. 1 nicht strafbar, wenn man es nur zum privaten Gebrauch macht. Zvilrechtliche Schadenersatz-Ansprüche dürften schon am Nachweis eines Schadens scheitern, wenn man die Filme nur selbst anschaut. Insbesondere wenn man bedenkt, dass die analoge Aufzeichnung (außer bei Premiere-Direkt) nach wie vor erlaubt ist.

Und wenn doch jemand Stress mit Kofler & Co. kriegt, soll er nicht sagen, er hätte von nichts gewußt!

tonsel
torres
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Beitrag von torres »

Bei aller Unsicherheit zum neuen Urheberrecht ist in jedem Fall richtig, dass bzgl. des grabbens/strteamens - wenn überhaupt - nur zivilrechtliche Schadensersatzunsprüche von P****** in Betracht kommen könnten.

Unabhängig von dem Nachweis eines Schadens (welcher ?, da muss es schon konkret werden) ist natürlich auch die Beweislast zu berücksichtigen. Mir wäre es jedenfalls neu, dass man zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche eine Durchsuchung hinbekommt....

Aber: Wo steht denn, dass die Verschlüsselung dazu da ist, das streamen zu verhindern. Die Verschlüsselung ist doch nur dazu da, zu Verhindern das jemand ohne Abo die Daten unverschlüsselt empfängt. Da analoge Aufnahmen auch erlaubt sind, sind es digitale auch, sofern dabei kein wirksamer Schutz umgangen wird. Und das wird es ja nicht, oder ? Ich knacke ja keinen Code (wie bei kopiergeschützen CDs/DVDs) um zu einer digitalen Aufnahme zu kommen. Eine nicht kopiergeschütze CD/DVD darf ich auch weiterhin wie bisher digital kopieren (bekannte Einschränkungen: nur an Freunde, keine Gewinn, ...)

Anders sieht die Sache bei Premiere Direkt aus. Wer hier durch Neutriono etc. Macrovision umgeht (analoge Aufnahmen sind ja nicht möglich), der umgeht eben eine technische Maßnahme zum Schutz ...

Kurz um: Nach meiner Rechtsaufassung ist streamen - bis auf premiere direkt - völlig legal.
Xenon-777
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Beitrag von Xenon-777 »

Nach meiner auch ... wenn man es genau nimmt macht sich nämlich Premiere selbst "strafbar" weil ja nicht die Linux oder BN Soft die "verschlüsselung" umgeht sondern die von Premiere bekommene Karte macht das. Es gibt ja wohl in der Orginalsoftware keine Software die speziel die Verschlüsselung angreift und wo steht geschriben das ich Komponenten die in Gerät existiren aber durch die Orginalsoftware nicht benutzt werden nicht durch eine erweiterung nutzen darf wie z.B. den Netzwerk-Anschluss.
Und das mit den Microvision wäre ich auch vorsichtig mit eindeutigen Behaubtungen denn eigentlich ist der Kopierschutz garnicht in stream drin sondern Premiere erwartet das die Box den Kopierschutz in die ausgabe einbaut ... in Grunde ist das also kein Umgehen von bestehenden Kopierschutz sondern eher ein das nicht erstellen eines vorgesehenen Kopierschutzes.
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Tschups
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Beitrag von Tschups »

@all

Ich weiß gar nicht warum mancher so darauf scharf ist Premiere Direkt zur streamen :o
Wenn Premiere Direkt zumachen würde wäre es mir gerade recht!

Warte 4 Wochen dann läuft der Film sowieso im regulären Premiere Programm!!

Und die darf man zum Eigengebrauch streamen

cu Tschups
Regloh
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Beitrag von Regloh »

macrovision schütz "wirksam" den analogen mitschnitt, aber nicht digital.
also umgehe ich beim streamen eines so geschützen films keinen "wirksamen" kopierschutz. ....
nur ist es mir das geld nicht wert, nen direkt film zu bestellen um ihn dann mitzuschneiden. die paar wochen kann ich warten.
Regloh
Levithan
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Re: Neues Urheberrecht

Beitrag von Levithan »

tonsel hat geschrieben: zu 95- Abs. 2
- Satz 1: die Premiere-Verschlüsselung ist "eine Technologie ... die im normalen Betrieb dazu bestimmt ist, geschützte Werke ... betreffende Handlungen (=Streamen) ... zu verhindern ..."
- Diese Technologie ist gemäß Satz 2 per Definition wirksam, weil sie Verschlüsselung einsetzt.
Durch Dein gültiges Abo, setzt Du keine Mechanismen ein, einen Kopierschutz im Sinne dieses Gesetzes zu überwinden. Mit Einschieben Deiner gültigen Premiere Karte, gibt es in diesem Sinne keinen Kopierschutz mehr.
zu 95a - Abs. 1
- Die Premiere-Verschlüsselung ist eine " wirksame technische Maßnahme" (s.o.)
- Diese Maßnahme wir durch aktivieren des Debug-Mode + einspielen der Linux-Software umgangen
- Die Nutzung "Streamen" ist von Premiere nicht gewünscht
Gutes Argument. Hier ist aber zu beachten, welchem Zweck dieser Mechanismus folgt. Bei einer kopiergeschützten DVD kann man davon ausgehen, dass dieser Schutz dazu dient, ein Kopieren der DVD zu verhindern. Also ist jeder RIP einer kopiergeschützten DVD im Sinne von § 95ff strafbar.
Bei der Verschlüsselung von Premiere liegt das Ziel aber wo annerst. Dieser Schutz soll verhindern, dass nur Menschen mit einem gültigen Abo Premiere schauen können. Wenn Du also ein gültiges Abo hast, überwindest Du keinen Kopierschutz. Somit greift §§ 95 ff hier nicht.
Bei Premiere Direkt liegt die Sache anderst. Da dort noch zusätzlich Macrovison eingesetzt wird, welcher ausschließlich darauf abziehlt, Aufnahmen zu verhindern...Dies wäre also durch o.a. §§ abgedeckt und somit strafbar.
Da das UrhG ziemlich neu ist, muss erst abgewartet werden, wie die ersten Urteile des BGH ausfallen. Hier herscht noch eine ziemliche Rechtsunsicherheit.
Zum Glück ist das nach Paragraf 108b Abs. 1 nicht strafbar, wenn man es nur zum privaten Gebrauch macht. Zvilrechtliche Schadenersatz-Ansprüche dürften schon am Nachweis eines Schadens scheitern, wenn man die Filme nur selbst anschaut. Insbesondere wenn man bedenkt, dass die analoge Aufzeichnung (außer bei Premiere-Direkt) nach wie vor erlaubt ist.
Ganz genau. Ist übrigens ziemlich einmalig im Strafrecht. Eine Straftat ohne angedrohte Mindeststrafe...
Allerdings hast Du recht, hier einen Schaden nachzuweisen, dürfte schon ziemlich abstrakt werden.

Levi
torres
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Beitrag von torres »

Xenon-777 hat geschrieben:Und das mit den Microvision wäre ich auch vorsichtig mit eindeutigen Behaubtungen denn eigentlich ist der Kopierschutz garnicht in stream drin sondern Premiere erwartet das die Box den Kopierschutz in die ausgabe einbaut ... in Grunde ist das also kein Umgehen von bestehenden Kopierschutz sondern eher ein das nicht erstellen eines vorgesehenen Kopierschutzes.
Aber: Irgendetwas sendet Premiere ja mit, damit die Box weiss: Macrovision einschalten. Wenn ich dieses Signal als wirksame technische Maßnahme verstehe (alles graue Theorie, bis durch Urteile dieser Begriff näher ausgefüllt wird), dann sieht es anders aus: Für Strafrecht wird es wohl nicht reichen, aber eben für zivilrechtliche Ansprüche, weil dann ja noch der Vertrag mit Premiere dazukommt... Aber: Dazu verweise ich auf die Hinweise zu den Beweisproblemen.
tonsel
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Beitrag von tonsel »

torres hat geschrieben: Aber: Wo steht denn, dass die Verschlüsselung dazu da ist, das streamen zu verhindern. ...
Das steht beispielsweise in den Bedingungen die man erfüllen muss, um das "Geeignet für Premiere"-Siegel zu bekommen. In einer der letzten Premiere-Programmzeitschriften wurde das Thema "Festplatten-Receiver" erörtert. Dort stand zu lesen, dass nur solche HD-Receiver zertifiziert werden, die keine digitalen Daten nach draußen lassen.
torres hat geschrieben: Ich knacke ja keinen Code (wie bei kopiergeschützen CDs/DVDs) um zu einer digitalen Aufnahme zu kommen
Indem Du den Debug-Mode aktivierst umgehst Du die Überprüfung der digitalen Signatur des DBox-Betriebssystems, die sicherstellen soll, dass nur die original Soft gestartet wird. Und diese Soft lässt Streamen nicht zu.

@Leviathan
Ich bleibe dabei, das Aktivieren des Debug-Mode in Verbindung mit dem Einsatz der Linux-Soft zum Streamen von Premiere ist eine "eine Umgehung von wirksamen technischen Maßnahmen" im Sinne dieses Gesetzes. Es werden nämlich alle Nutzungsbeschränkungen erfasst und nicht nur der Kopierschutz.

@Xenon-777
Der Transportstream selbst wird auf der DBox entschlüsselt. Die Smartcard liefert nur die dazu notwendigen Schlüssel (sog. Controlwords), die in kurzen Abständen wechseln. Zum Vergleich Datenrate zur Smartcard ca. 9000Bit/s, Streamdatenrate ca. 4000000 Bit/s.

tonsel
Xenon-777
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Beitrag von Xenon-777 »

Aber doch auch nicht von der linux software sondern von der cam-apha.bin und die ist von Premiere... sonst müsten wir doch alle unser Linux austauchen wegen der neuen codirung. Ergo entschlüsselt die Linux software garnichts, es händelt nur.
Oder hab ich da ein Denkfehler.

Auserdem ... so ganz kann das nicht hinhauen tonsel was du sagt den mit den gleichen argument könnet ich alle Linux instalationen Weltweit als illegal deklariren weil ich mit den MPlyer der darauf läuft RM-Vilme ins AVI umwandeln kann ohne die Genemigung des Lizenshabers. Und das ist sicher nicht mal der Offensichtlichste Grund.
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Levithan
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Beitrag von Levithan »

tonsel hat geschrieben:Das steht beispielsweise in den Bedingungen die man erfüllen muss, um das "Geeignet für Premiere"-Siegel zu bekommen. In einer der letzten Premiere-Programmzeitschriften wurde das Thema "Festplatten-Receiver" erörtert. Dort stand zu lesen, dass nur solche HD-Receiver zertifiziert werden, die keine digitalen Daten nach draußen lassen.
Ergo, ist jeder SatReciever mit Platte, in welchen ich einen AlphaCrypt stecken kann, illegal.
Was Premiere zertifiziert und was nicht, ist deren Sache, hat aber nix mit gültigem Recht zu tun. Premiere kann nicht mit hausgemachten AGBs die Rechtsgebung maniplulieren :D Das ist ja das was M$ versucht hat. Die AGBs auf den Windows-CD es verbieten zum Beispiel ausdrücklich das Anfertigen einer Sicherungskopie. Dummerweise kann man sich mit den AGB es in Deutschland den Popi wischen, da auch das neue UrhG die Anfertigung einer CD zum eigenbrauch gestattet (da bei Windows CD es ja kein Kopierschutz umgangen werden muss). Da kann M$ schreiben was sie wollen. Genauso liegt der Fall bei Premiere. Würde Deine Argumentation zutreffen, wäre jeder Nutzer eines nicht signifiziertem DigiRec., welcher die Möglichkeiten der digitalen Aufzeichnung bietet, ein Straftäter und wäre nach §§ 95 ff schadensersatzpflichtig... :D Auch wenn er ein gültiges Premiere Abo hat....
Indem Du den Debug-Mode aktivierst umgehst Du die Überprüfung der digitalen Signatur des DBox-Betriebssystems, die sicherstellen soll, dass nur die original Soft gestartet wird. Und diese Soft lässt Streamen nicht zu.
@Leviathan
Ich bleibe dabei, das Aktivieren des Debug-Mode in Verbindung mit dem Einsatz der Linux-Soft zum Streamen von Premiere ist eine "eine Umgehung von wirksamen technischen Maßnahmen" im Sinne dieses Gesetzes. Es werden nämlich alle Nutzungsbeschränkungen erfasst und nicht nur der Kopierschutz.
Und somit würde der Reciever nicht mehr das Premiere Prüfsiegel bekommen..und alles.
Ich gebe Dir völlig Recht, Premiere will nicht, dass die Filme aufgezeichnet werden. Aber wie schon gesagt, Premiere macht nicht die Gesetzgebung.
Wie dem auch sei, das Recht ist keine forensische Wissenschaft sondern immer eine Interpretationsfrage. Die Zukunft wird zeigen, wie die ersten Urteile diesbezüglich ausfallen.

Levi
tonsel
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Beitrag von tonsel »

@Xenon-777
Nicht Linux an sich ist illegal, allenfalls das digitale Aufzeichnen von Premiere.

@Levithan
Da Du den AlphaCrypt schon ansprichst: Ich glaube das Premiere das neue Urheberrecht nutzen wird, um das Alphacrypt endlich los zu werden. Das haben sie ja früher schon einmal vergeblich getan.

Zu hausgemachte AGB's: Die DVD-Hersteller können dass jetzt mit ihrem Kopierschutz, nämlich das Kopieren verbieten.

Zu Software: laut c't 21/2003 S. 62 ändert sich durch das neue Urheberrecht bei Software NICHTS, d.h. die eine Sicherungskopie ist wohl immer erlaubt Kopierschutz hin oder her.

tonsel
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Beitrag von mehrber »

tonsel hat geschrieben:Nicht Linux an sich ist illegal, allenfalls das digitale Aufzeichnen von Premiere
Das Aufnehmen von Premiere aus Sicht der Urheberrechts für private Zwecke ist auch weiterhin erlaubt.

Allerdings kommen jetzt einige zusätzliche Komponenten ins Spiel.

Premiere gibt nur Abokarten an zertifizierte Receiver aus. Das setzt voraus, dass die Originalsoftware betrieben wird. Mit der Originalsoftware ist das digitale aufzeichnen nicht möglich.

Die Frage ist jetzt, kann Premiere durch AGBs den Kunden verpflichten, die Karte nur in zertifizierten Receivern zu benutzen? Wenn dies rechtlich möglich ist, dann wird der Receiver als solches zum Kopierschutz.

Wenn die Karte aber auf anderen Geräten betrieben werden darf und diese Geräte das digitale aufzeichnen ermöglichen, dann wird dadurch auch kein Kopierschutz umgangen.