Moin!
Auf der Cebit haben die ein WLAN-Internetradio gezeigt das sich per
Router oder WLAN-Adapter am PC(dann per UPnP-softwareserver) mit
Webradios online verbinden und diese abspielen kann.
Ich würde ganz gerne meiner Familie ein wenig Nutzen von meiner DBox
abgeben und das MusicChoice-Angebot von Premiere irgendwie an dieses
WLAN-Radio weiter geben.
Wie müsste ich da vorgehen? Konnte bisher noch nix ausprobieren weil
ich das Radio bisher noch nicht habe. Dieses da ist es:
http://productsde.terratec.net/modules. ... f5949caf4e
Es müssen auch nicht alle MCE-Sender sein, aber so 3 oder 4 wären
schon nett. Das Radio frisst WMA und MP3 (soweit ich das richtig in
Erinnerung habe) und das ganze über WLAN.
Ein funktionierendes und fertig konfiguriertes 54Mbit-HausWLAN (das
überall empfang hat) ist schon vorhanden. Was fehlt ist nur noch das
Radio und eine Möglichkeit die Dboxsender weiterzugeben.
Über Tipps würd ich mich freuen!
Premiere MCE an ein Internetradio streamen?
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wo ist der Unterschied ob ich es als MP3 grabbe und dann jemand aus
meiner Family eine CD mit eben jenen diesen inne Hand drück (was nicht
illegal ist) und oder ich den bereits entschlüsselten Audiostream einfach
an ein dafür fähiges Endgerät weitereiche? Außerdem will ich auch z.B. im
Garten in den Genuß meines Premiereabos kommen.
Btw. ich habe mir http://forum.tuxbox-cvs.sourceforge.net ... oardregeln
durchgelesen und da steht nirgends wo "fragt nicht wie man die
Radioprogramme streamt".
Die Ausgabe eines Streams für den Hausgebrauch entspricht dem
Urheberrechtschutzgesetz. Der verwendete Kopierschutz (Betacrypt)
wurde angewendet und nicht ausgehebelt, sondern von der
Schlüsselkarte dekodiert. Ob ich die Streamdaten bei 8 Sendern
gleichzeitig abgreife um eine umfangreiche MP3-Sammlung zu
bekommen, ich einfach den Stream an ein Endgerät das in meinem Haus
steht weiterleite oder einfach die RAW-Daten auf Endlospapier ausdrucke
und es als WC-Papier benutze ist da völlig egal. Und
der "Weiterverbreitungsgedanke" durch WLAN zieht auch nicht weil ich
WPA kenne. Das ist erstmal sicher genug das keiner mein Radio anzapfen
kann. Davon ab, wenn die Box Radio streamt kann ich eh nich TVgucken.
Also bitte klär(t) mich auf was der strafrechtliche bedenkliche Teil daran
sein soll. Ich verstehe es das Threads mit Leuten die versuchen ihre
einzelne Schlüsselkarte mit mehreren Boxen gleichzeitig zu benutzen
unerwünscht sind. Ich hingegen bezahle jeden Monat Premiere Plus und
will einfach dafür auch die Musik hören können und nich erst ne Konserve
zum Mitnehmen grabben müssen. Egal wie technisch einfach oder schwer
so etwas ist.
Wenn da keiner hinter dem Gedanken steht, hätten sich die Leut auch
Neutrino schenken können wenn die gleichen "Restriktionen" bei den
Hardwarefunktionen der Box aufkommen wie bei der BN, nur das die
Software einfach nur noch arschlahm und total unübersichtlich war und
rein garnichts konnte.
Nicht das gleich wieder heißt das wäre eine agressive Anfeindung oder so,
bitte bitte klärt mich einfach auf warum es in euren Augen nicht
erwünscht ist über eine Funktion zu sprechen die jeder Zuhause schon
einmal bei der Box benutzt hat. (VLC, MP3grabben,)
Soweit, langes Leben und Frieden!
meiner Family eine CD mit eben jenen diesen inne Hand drück (was nicht
illegal ist) und oder ich den bereits entschlüsselten Audiostream einfach
an ein dafür fähiges Endgerät weitereiche? Außerdem will ich auch z.B. im
Garten in den Genuß meines Premiereabos kommen.
Btw. ich habe mir http://forum.tuxbox-cvs.sourceforge.net ... oardregeln
durchgelesen und da steht nirgends wo "fragt nicht wie man die
Radioprogramme streamt".
Die Ausgabe eines Streams für den Hausgebrauch entspricht dem
Urheberrechtschutzgesetz. Der verwendete Kopierschutz (Betacrypt)
wurde angewendet und nicht ausgehebelt, sondern von der
Schlüsselkarte dekodiert. Ob ich die Streamdaten bei 8 Sendern
gleichzeitig abgreife um eine umfangreiche MP3-Sammlung zu
bekommen, ich einfach den Stream an ein Endgerät das in meinem Haus
steht weiterleite oder einfach die RAW-Daten auf Endlospapier ausdrucke
und es als WC-Papier benutze ist da völlig egal. Und
der "Weiterverbreitungsgedanke" durch WLAN zieht auch nicht weil ich
WPA kenne. Das ist erstmal sicher genug das keiner mein Radio anzapfen
kann. Davon ab, wenn die Box Radio streamt kann ich eh nich TVgucken.
Also bitte klär(t) mich auf was der strafrechtliche bedenkliche Teil daran
sein soll. Ich verstehe es das Threads mit Leuten die versuchen ihre
einzelne Schlüsselkarte mit mehreren Boxen gleichzeitig zu benutzen
unerwünscht sind. Ich hingegen bezahle jeden Monat Premiere Plus und
will einfach dafür auch die Musik hören können und nich erst ne Konserve
zum Mitnehmen grabben müssen. Egal wie technisch einfach oder schwer
so etwas ist.
Wenn da keiner hinter dem Gedanken steht, hätten sich die Leut auch
Neutrino schenken können wenn die gleichen "Restriktionen" bei den
Hardwarefunktionen der Box aufkommen wie bei der BN, nur das die
Software einfach nur noch arschlahm und total unübersichtlich war und
rein garnichts konnte.
Nicht das gleich wieder heißt das wäre eine agressive Anfeindung oder so,
bitte bitte klärt mich einfach auf warum es in euren Augen nicht
erwünscht ist über eine Funktion zu sprechen die jeder Zuhause schon
einmal bei der Box benutzt hat. (VLC, MP3grabben,)
Soweit, langes Leben und Frieden!
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Also du schreibst:
--------------
Ich sehe dein vorhaben als das gleiche, der Radio Stream ist ja auch verschlüsselt, und wenn du zeitgleich mehrere User bedienst ist das genau das gleiche.
Und ich denke so Diskussionen lassen wir hier doch besser, denn das Forum sollte und ja noch länger erhalten bleiben oder ?
Wenn ich auf dem Holzweg bin kann mich gerne jemand berichtigen, ist meine persönliche Meinung dazu.
Riker
[/quote]
Also bitte klär(t) mich auf was der strafrechtliche bedenkliche Teil daran
sein soll. Ich verstehe es das Threads mit Leuten die versuchen ihre
einzelne Schlüsselkarte mit mehreren Boxen gleichzeitig zu benutzen
unerwünscht sind. Ich hingegen bezahle jeden Monat Premiere Plus und
will einfach dafür auch die Musik hören können und nich erst ne Konserve
zum Mitnehmen grabben müssen. Egal wie technisch einfach oder schwer
so etwas ist.
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Ich sehe dein vorhaben als das gleiche, der Radio Stream ist ja auch verschlüsselt, und wenn du zeitgleich mehrere User bedienst ist das genau das gleiche.
Und ich denke so Diskussionen lassen wir hier doch besser, denn das Forum sollte und ja noch länger erhalten bleiben oder ?
Wenn ich auf dem Holzweg bin kann mich gerne jemand berichtigen, ist meine persönliche Meinung dazu.
Riker
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- Neugieriger
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JtG-Riker hat geschrieben:Also du schreibst:
Ich sehe dein vorhaben als das gleiche, der Radio Stream ist ja auch
verschlüsselt, und wenn du zeitgleich mehrere User bedienst ist das
genau das gleiche.
Nein ich bediene nicht zeitgleich mehrere User (Maximal mehrere User die
sich am selben Endgerät (Radio) an der Musik erfreuen wie es auch beim
TV möglich ist, halt auf dem analogen natürlichen Wege der
Schallübertragung per Luft. Und ja, die Musiksender sind verschlüsselt,
mit Betacrypt, aber nur solange bis sie in der Box landen, da werden Sie
von meiner bezahlten Schlüsselkarte entschlüsselt.
Also, um das mal Professionell aufzudröseln:
1. Irgendwo aus England oder woher auch immer kommen die MCE-
Sender.
2. Premiere bekommt die MCE-Sender und verpackt die in ihr Premiere-
DVB-C/S Format, nen Transportstream.
3. Premiere verschlüsselt das Signal mit Betacrypt. Ohne Schlüssel kein
Radioprogramm.
4. Am Ende vom Kabel hock ich mit meiner KabelDbox und schalte diese
auf Radio. Die Box benutzt die Schlüsselkarte zum entschlüsseln des
TransportStreams.
5. Nach der Entschlüsselung folgt kein weiterer Kopierschutz (bei TV ist da
noch Macrovision dann mit drin, aber das entfällt ja bei Audio-Only). Das
Audiosignal ist als RAW-TransportStream in der Box und kann abgegriffen
werden.
Das aktuelle Urheberrechtschutzgesetz sagt das man Privatkopien
machen darf und die Medien für den Privatgebrauch nutzen darf sofern
keinerlei Kopierschutzmaßnahmen umgangen oder ausgehebelt werde, und das geschiet ja auch in keinster Weise. Und ich nutze die Schlüsselkarte auch nicht in mehr als 1 Box. Ich benutze nur die 1 Box so wie die Funktion es vorsieht, Musik zu hören.
Du siehst meine Meinung.Und ich denke so Diskussionen lassen wir hier doch besser, denn das Forum sollte und ja noch länger erhalten bleiben oder ?
Wenn ich auf dem Holzweg bin kann mich gerne jemand berichtigen, ist meine persönliche Meinung dazu.
Es gibt da diese DRMverfächter- und GEMA/GVL-Drohnen die genauso denken und weshalb sinnvolle Schutzmechanismen für MP3 und Ogg (wie Voiceprints mit Benutzerdaten) unter den Tisch fallen und der Handel kaputte MusikCDs (UnCDs) und grottige Kompressionsformate verkauft.
Bitte lass nicht noch auch noch das Tuxbox-Forum zu einem Aussenposten dieser Verbrecher werden.
Ich habe kein Problem damit geltendes Recht einzuhalten und anzuerkennen. Ich sträube mich nur dagegen das mir im gleichen Atemzug wo ich diese Rechte anderer anerkenne, mir mein Recht (das eigentlich genau durch diese Rechte auch herrührt) mir meine Rechte an bezahlten Diensten und Medien aberkannt wird.
Lebe lang und un Frieden[/u]
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- Tuxboxer
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- Erleuchteter
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- Registriert: Freitag 21. September 2001, 00:00
Die DBox (min Betanova) an sich ist eine "technische Maßnahmen" nach Absatz 1. Von der DBox oder jedem anderen "Premieere geeigneten"-Receiver können keine digitalen Daten gestreamt werden. Die Umgehung dieser Beschränkung, also das Streamen von Premiere, mittels einer Linux-Dbox stellt bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.§ 95a - Urheberrechtsgesetz
Schutz technischer Maßnahmen
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
tonsel
P.S. Mir ist bekannt, dass das fast niemand hier so sieht (sehen will)