Vorlage:Cam note

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Version vom 14. August 2008, 20:44 Uhr von Dbt (Diskussion | Beiträge) (Hinweis als Vorlage)
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Zusätzlich zur Hardware (CAM) ist immer auch eine Lizenzgebühr an den entsprechenden Verschlüsselungslizenzinhaber abzuführen, daher ist der Einsatz von nicht lizenzierter Verschlüsselungstechnik illegal. Im Kontext mit der DBox2 bedeutet dies, dass der potentielle Einsatz anderer Verschlüsselungen -außer der von Premiere eingesetzten- mit der DBox2, welche aufgrund des fehlenden CIs der DBox2 nicht durch ein legal lizenziertes CAM realisiert werden kann, grundsätzlich rechtlich nicht erlaubt ist. Fragen dazu können gerne an Premiere gerichtet werden: [1] oder Premiere