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''Zusätzlich zur [[Hardware]] ([[CAM]]) ist immer auch eine Lizenzgebühr an den entsprechenden Verschlüsselungslizenzinhaber abzuführen, daher ist der Einsatz von nicht lizenzierter Verschlüsselungstechnik illegal. Im Kontext mit der [[DBox2]] bedeutet dies, dass der potentielle Einsatz anderer Verschlüsselungen -außer der von Premiere eingesetzten- mit der [[DBox2]], welche aufgrund des fehlenden [[CI]]s der [[DBox2]] nicht durch ein legal lizenziertes [[CAM]] realisiert werden kann, grundsätzlich rechtlich nicht erlaubt ist. Fragen dazu können gerne an Premiere gerichtet werden: [mailto:service@premiere.de] oder [http://www.premiere.de Premiere]''
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''Zusätzlich zur [[Hardware]] ([[CAM]]) ist immer auch eine Lizenzgebühr an den entsprechenden Verschlüsselungslizenzinhaber abzuführen, daher ist der Einsatz von nicht lizenzierter Verschlüsselungstechnik illegal. In Bezug zur [[DBox2]] bedeutet dies, dass der Einsatz anderer Verschlüsselungssysteme -außer denen, für die [[DBox2]] lizenziert sind, im konkreten Fall wäre dies [[Betacrypt]] und die von Premiere dafür eingeführten Systeme von [[Nagravision]]- die aufgrund des fehlenden [[CI]]s der [[DBox2]] nicht durch ein legal lizenziertes [[CAM]] realisiert werden kann. Sofern also kein direkter Nachweis einer Lizenzierung vorliegt, ist die Verwendung solcher Geräte grundsätzlich rechtlich nicht erlaubt. Fragen dazu können gerne an Premiere gerichtet werden: [mailto:service@premiere.de] oder [http://www.premiere.de Premiere]''

Version vom 13. November 2008, 15:48 Uhr

Zusätzlich zur Hardware (CAM) ist immer auch eine Lizenzgebühr an den entsprechenden Verschlüsselungslizenzinhaber abzuführen, daher ist der Einsatz von nicht lizenzierter Verschlüsselungstechnik illegal. In Bezug zur DBox2 bedeutet dies, dass der Einsatz anderer Verschlüsselungssysteme -außer denen, für die DBox2 lizenziert sind, im konkreten Fall wäre dies Betacrypt und die von Premiere dafür eingeführten Systeme von Nagravision- die aufgrund des fehlenden CIs der DBox2 nicht durch ein legal lizenziertes CAM realisiert werden kann. Sofern also kein direkter Nachweis einer Lizenzierung vorliegt, ist die Verwendung solcher Geräte grundsätzlich rechtlich nicht erlaubt. Fragen dazu können gerne an Premiere gerichtet werden: [1] oder Premiere